AGB

Status

Die Volkshochschule Edingen-Neckarhausen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Jedermann kann an den Veranstaltungen der VHS teilnehmen. Sofern Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen sind, werden diese im Programmheft vermerkt.

  1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule Edingen-Neckarhausen zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Das Teilnahmeentgelt wird sofort zur Zahlung fällig.

  1. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen sowie Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programm bzw. auf der Internetseite angegeben. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Leitung der vhs Edingen-Neckarhausen.

  1. Rücktrittsrecht
    a) Die vhs Edingen-Neckarhausen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die kalkulierte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird sowie bei Ausfall eines Kursleiters oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe.
    b) Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung, welche spätestens fünf Werktage vor dem ersten Veranstaltungstermin bei der vhs Edingen-Neckarhausen eingegangen sein muss, zurücktreten. Wird in der Kursausschreibung eine längere Rücktrittsfrist genannt, gilt diese. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
  2. Teilnahmebescheinigungen

Teilnehmende erhalten auf Anforderung Standard-Teilnahmebescheinigungen über die Teilnahme an einem Kurs, wenn sie mindestens 80 % der vereinbarten Unterrichtsstunden besucht haben. Diese Teilnahmebescheinigungen sind kostenlos. Wenn eine Teilnahmebescheinigung auf Wunsch nachträglich binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt wird, so beträgt die Gebühr 5 €. Für Spezialbescheinigungen kann eine gesonderte Gebühr erhoben werden.

  1. Urheberschutz

Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs Edingen-Neckarhausen nicht vervielfältigt werden.

  1. Hausordnung

Die vhs Edingen-Neckarhausen ist Gast in den Veranstaltungsräumen. Die Einrichtungsgegenstände sind deshalb schonend zu behandeln und die Räume sind sauber und ordentlich zu verlassen. Es gelten die jeweiligen Hausordnungen.

  1. Haftung

Die Haftung der vhs Edingen-Neckarhausen für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Edingen-Neckarhausen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  1. Sonstiges

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.